9. Würdigung der Beweise Die allgemeinen Grundlagen der Beweis- und Aussagenwürdigung wurden vom Regionalgericht zutreffend und eingehend erläutert (pag. 154 ff., S. 6 ff. der Entscheidbegründung). Gemäss Art. 82 Abs. 4 StPO kann darauf verwiesen werden.