3. A.________ sei zu verurteilen, D.________ eine Parteikostenentschädigung für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren gemäss nachzureichender Kostennote zu bezahlen. 4. Dem Privatkläger sei das Recht zur unentgeltlichen Prozessführung zu gewähren, unter Beiordnung des Unterzeichnenden als amtlicher Anwalt.