2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: Wird eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt oder nötig, so entsteht eine Gebühr von CHF 600.00. Schriftlich zu eröffnen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin I.________ (mit interner Post) - D.________ (ausgehändigt anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung) - A.________ verteidigt durch Rechtsanwalt B.________ (ausgehändigt anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung) Schriftlich mitzuteilen: - der Koordinationsstelle Strafregister - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (Art. 82 VZAE)