Die gesamten Auslagen setzen sich zusammen aus: Entschädigung für Zeugen CHF 20.00 Kanzleiauslagen CHF 100.00 Total CHF 120.00 3 IV. Im Zivilpunkt wird verfügt: 1. In Anbetracht der zu späten Einreichung der Zivilklage des Straf- und Zivilkläger D.________ wird diese auf den Zivilweg verwiesen (Art. 118 Abs. 3 StPO).