3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (2/3), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘000.00 und Auslagen von CHF 80.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘080.00. Die gesamten Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 500.00 Gebühr staatsanwaltschaftliches Einspracheverfahren CHF 200.00 Kosten des Gerichts (exkl. schriftl. Begründung) CHF 800.00 Total CHF 1500.00