36. Im Neubeurteilungsverfahren macht Advokat B.________ einen Aufwand von 21,5 Stunden und Auslagen von CHF 146.50 geltend, was als geboten und angemessen erachtet wird. Im Rahmen seines Obsiegens im Umfang von 2/3 ist dem Beschwerdeführer dementsprechend eine volle Entschädigung von CHF 3‘974.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten des Kantons Bern zuzusprechen. Im