35. Der Kanton Bern, hier die Polizei- und Militärdirektion (POM) entschädigt A.________ für das Verfahren vor der Vorinstanz/POM mit CHF 6‘646.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Für das erste oberinstanzliche Verfahren ist A.________ mit CHF 5‘950.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten des Kantons Bern zu entschädigen. Diese Beträge (volle Entschädigungen) sind mit allfälligen bereits erfolgten Auszahlungen (amtliche Honorare) zu verrechnen.