34. Die Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Neubeurteilungsverfahren werden auf CHF 1‘000.00 bestimmt. Hinzu kommen die Kosten des Gutachtens von CHF 22‘472.30 (pag. 729 ff.) sowie die Kosten der ergänzenden Fragebeantwortung von CHF 453.00. Insgesamt betragen die Verfahrenskosten damit CHF 23‘925.30. Diese Kosten sind im Umfang von 1/3, ausmachend CHF 7‘975.10, durch den Beschwerdeführer zu tragen (Art. 108 Abs. 1 VRPG). Infolge der Gewährung des Rechts zu unentgeltlichen Rechtspflege sind die Kosten vorab durch den Kanton Bern zu tragen (Art. 111 Abs. 1 VRPG).