- Alter des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer ist zum jetzigen Zeitpunkt 68 Jahre alt. Bereits ab dem 40. Lebensjahr kommt es zu einer günstigen Beeinflussung der Rückfallrate, ab dem 60. Lebensjahr sind gar sehr geringe Rezidivraten auszumachen (pag. 669). Der Beschwerdeführer wird bald das 70. Lebensjahr zurücklegen, es ist daher von einer noch stärkeren Reduktion der Rückfallgefahr auszugehen. Parallel dazu wird sich auch sein Gesundheitszustand laufend verschlechtern, wodurch er insbesondere gewichtigen körperlichen Einschränkungen unterworfen ist bzw. sein wird (siehe auch nächsten Punkt).