Die Rückfallgefahr, welche vom Beschwerdeführer für die Allgemeinheit (bezüglich der vorliegend relevanten Gewalt- und Sexualdelikte) ausgeht, schätzt der Gutachter als hoch ein. Hingegen wird die Rückfallprognose – wie ebenfalls durch den Gutachter umfassend dargelegt – aufgrund mehrerer gewichtiger Faktoren verbessert: