699). Zu den möglichen Risikosituationen, welche aus forensisch-psychiatrischer Sicht bei einer bedingten Entlassung entstehen könnten, führt der Gutachter aus, dass darauf zu achten sei, dass der Beschwerde- 13 führer nicht in ein mögliches kriminogenes Milieu zurückkehre. Als Risikosituation sei der aufsuchende Kontakt zu unbeaufsichtigten Kindern oder leicht zu dominierenden Frauen zu nennen. Als spezifische Risikosituation wäre zu werten, wenn der Explorand versuchen würde, in den Besitz einer Waffe zu gelangen (insbesondere Schusswaffe, pag. 703).