So führt der Gutachter bezüglich der Voraussetzungen für Vollzugslockerungen aus, dass erst bei wiederholtem reibungslosen Ablauf von Lockerungen auch längere unbegleitete Ausgänge zur Bewährungserprobung anzudenken seien. Falls sich der Explorand während mindestens eines Jahres zuverlässig und absprachefähig verhalten habe, wäre aus forensisch-psychiatrischer Sicht der Übertritt in ein betreutes Wohnheim mit einer Tagesstruktur und weiterhin kontrollierenden Rahmenbedingungen hinsichtlich der Legalprognose möglich (pag. 699).