Das aktuell beschriebene Risikoprofil bedürfe aus Sachverständigensicht jedoch nicht der streng gesicherten Rahmenbedingungen der Anstalten Thorberg (pag. 651). Der Gutachter bestätigte weiter, dass keine deliktsspezifische Therapie habe etabliert werden können, weswegen aus psycho- oder milieutherapeutischen Interventionen keine Risikominderung habe abgeleitet werden können (pag. 695).