30. Der Gutachter hält fest, dass unter Berücksichtigung der vorliegenden Faktoren von einem geminderten Risikoprofil des Beschwerdeführers auszugehen sei. Zunächst seien weitere kontrollierende und strukturierende Rahmenbedingungen nötig, um fundierte Aussagen zur Rückfallgefahr treffen zu können. Das aktuell beschriebene Risikoprofil bedürfe aus Sachverständigensicht jedoch nicht der streng gesicherten Rahmenbedingungen der Anstalten Thorberg (pag.