29. Im Sinne einer Gesamtbeurteilung ist der Gutachter zum Schluss gelangt, dass beim Beschwerdeführer von einer hohen statistischen Rückfallwahrscheinlichkeit für Straftaten aus dem Bereich der Gewaltdelikte und allfälliger Sexualdelikte ausgegangen werden müsse. Das fortgeschrittene Alter, der beeinträchtigte Allgemeinzustand und der deliktfreie Intervall würden jedoch eine deutliche Senkung der Rückfallwahrscheinlichkeit zu bewirken vermögen (pag. 673). Im Vergleich zur je-