Dem Bericht zur pneumologischen Untersuchung vom 5. November 2014 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer einer Lungenfunktionsprüfung unterzogen wurde und sich eine obstruktive Ventilationsstörung schweren Grades mit Überblähung, welche auf die Inhalation eines Beta-Mimetikum akut nicht reversibel ist, zeigte. Seit 2007 wurde der Beschwerdeführer jährlich untersucht, wobei sich bei fortgesetztem Nikotinabusus und aufgrund des fortgeschrittenen Alters eine leichte Verschlechterung zeigte. Der Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit sind gemäss Bericht deutlich eingeschränkt bei ausgeprägter Belastungsdyspnoe.