Unabhängig von der Datenlage bezüglich Auswirkungen des Gesundheitszustands auf die Rückfallprognose kann festgehalten werden, dass der Beschwerdeführer durch die Lungenerkrankung erheblich eingeschränkt ist. Dem Bericht zur pneumologischen Untersuchung vom 5. November 2014 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer einer Lungenfunktionsprüfung unterzogen wurde und sich eine obstruktive Ventilationsstörung schweren Grades mit Überblähung, welche auf die Inhalation eines Beta-Mimetikum akut nicht reversibel ist, zeigte.