Der Gutachter hat sich im Einklang mit den bundesgerichtlichen Erwägungen auch zum deliktsfreien Intervall von rund 7 Jahren geäussert und festgehalten, dass für Hochrisikotäter nach einem fünfjährigen deliktfreien Intervall in der Gemeinschaft eine 60 %-ige Risikoreduktion (ca. 9 % Rückfallwahrscheinlichkeit) auszumachen sei. Die dargelegten Daten könnten grundsätzlich auf den Beschwerdeführer angewandt werden. Einschränkend sei jedoch anzumerken, dass die Untersuchungen nicht die Sachlage zum Gegenstand hatten, dass ein Mitteleuropäer auf den Philippinen deliktfrei lebe (pag. 671). Die Kammer erachtet diese Einschränkung als we-