28. Das hypothesengeleitete Konzept beruht auf der Entwicklung einer individuellen Hypothese zur Delinquenzgenese. Hierbei müssen – wie dem Gutachten zu entnehmen ist – unter anderem das Fortbestehen der Risikofaktoren im Einzelfall, ihre aktuelle Relevanz und gegebenenfalls ihre Kompensation durch protektive Faktoren überprüft werden (pag. 667 ff.).