Die Gesamtbeurteilung ergibt eine eher ungünstige Prognose hinsichtlich erneuter Gewalt- und Sexualdelikte. Die individuellen Faktoren wurden beim Basler Kriterienkatalog insofern berücksichtigt, als der soziale Empfangsraum bei einer allfälligen Entlassung des Beschwerdeführers gewertet wurde (pag. 665). Hingegen wurden die weiteren relevanten Faktoren wie insbesondere das Alter und der deliktsfreie Intervall nicht miteinbezogen, weswegen auch auf diese Wertung nur begrenzt abgestellt werden kann bzw. diese noch relativiert werden muss.