Im Gutachten wird aufgezeigt, dass mithilfe statistischer Verfahren 12 unabhängige Variablen bestimmt wurden. Die Auswertung beim Beschwerdeführer ist dem Anhang des Gutachtens zu entnehmen (pag. 707 ff.). Die abgefragten Items würden dabei überwiegend Informationen abbilden, die über die Zeit hinweg unveränderlich sind wie beispielsweise Auffälligkeiten des Täters in der Schule. Der VRAG sei ausführlich validiert worden und könne sowohl bei Gewalt- als auch Sexualstraftätern angewandt werden.