Zudem werde nicht dargelegt, inwiefern das Material aus Kanada vorliegend anwendbar und vergleichbar sei. Es werde nicht aufgezeigt, wie sich das statistische verwendete Material zusammensetze und welche Rückfälle bei welcher Datenmenge berücksichtigt würden. Die Statistiken müssten zudem laufend mit aktuellen Fällen ergänzt werden und es müsse aufgezeigt werden, inwiefern die Daten auch mit den Verhältnissen in der Schweiz vergleichbar sind. Zudem würden die individuellen Verhältnisse des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt werden.