25. Das vorliegende Gutachten hat diese Kritikpunkte des Bundesgerichts aufgenommen und umgesetzt, weswegen darauf abzustellen ist: Der Gutachter hat die Legalprognose mittels sog. nomothetischer, idiographischer und hypothesengeleiteter Konzepte gestellt (pag. 659). Konkret hat er – neben der bereits erwähnten Psychopathy Checklist – operationalisierte Prognoseverfahren wie VRAG (Violence Risk Appraisal Guide), den Basler Kriterienkatalog sowie das hypothesengeleitete Konzept unter Berücksichtigung von protektiven Faktoren angewandt (pag. 659 ff.).