24. Hingegen hat das Bundesgericht kritisiert, dass nur schwer nachvollziehbar sei, wieso sich die mehr als 20 Jahre zurückliegenden Delikte, die deliktsfreie Zeit auf den Philippinen sowie die schwere Lungenerkrankung mit leichter Verschlechterung seit dem Vorgutachten nicht auf die Gesamteinschätzung der Legalprognose ausgewirkt haben. Auch das fortgeschrittene Alter des Beschwerdeführers sei nicht erkennbar in die Beurteilung miteinbezogen worden.