Die Rügen des Beschwerdeführers, wonach die vorliegenden Prognoseinstrumente nicht verwendet werden können, da die Datenlage ungenügend bzw. unbekannt sei und nicht ersichtlich sei, inwiefern die verwendeten Daten auch auf die Schweiz übertragen werden können, sind damit nicht zu hören. Ohnehin ist nicht ersichtlich, wieso Daten aus Nordamerika (und damit aus einer westlich geprägten Kultur), insbesondere aus Kanada, nicht auf Straftäter in der Schweiz übertragen werden können, zumal die der Prognose zugrunde gelegten Merkmale allgemeiner Natur sind und keiner kulturellen Prägung unterliegen.