Zudem besteht der Verdacht auf eine Krebserkrankung der Ohrspeicheldrüse, da an dieser Stelle bösartige Zysten festgestellt werden konnten (pag. 817 ff.). Bezüglich der Prognoseinstrumente hat das Bundesgericht am Vorgutachten kritisiert, dass die Gutachterin es versäumt hatte, die Merkmale der sogenannten Psychopathy Checklist darzulegen und aufzuzeigen, an welchen Sachverhalt im Einzelfall konkret angeknüpft wurde und weshalb das zu beurteilende Item so bewertet wurde (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_424/2015 vom 4. Dezember 2015 E. 3.5).