Forensisch-psychiatrisch erscheine es als angezeigt, dem Exploranden Möglichkeiten zur Legalbewährung in einem offeneren Rahmen, jedoch in einem weiterhin strukturierten und betreuten Setting, zu gewähren. Aus Sachverständigensicht benötige der Explorand wohl für einen längeren Zeitraum von zwei bis fünf Jahren eines weiteren betreuten Rahmens (pag. 681 ff.). V.