59 StGB erscheine aus forensischpsychiatrischer Sicht daher nicht als erfolgsversprechend. Das Risikoprofil sei nicht mehr derart stark ausgeprägt wie zu Beginn des Massnahmenvollzugs. Eine strikt geschlossene Unterbringung erscheine daher zum Risikomanagement und Sicherung der Öffentlichkeit nicht mehr vonnöten. Die bisher begleiteten Vollzugslockerungen seien ohne Zwischenfälle verlaufen. Forensisch-psychiatrisch erscheine es als angezeigt, dem Exploranden Möglichkeiten zur Legalbewährung in einem offeneren Rahmen, jedoch in einem weiterhin strukturierten und betreuten Setting, zu gewähren.