5 15. Die durch den Gutachter vorgenommene Risikoeinschätzung bzw. psychiatrische Diagnose erfolgt nach den sogenannten nomothetischen, idiographischen und hypothesengeleiteten Konzepten (pag. 659). Im Sinne einer Gesamtbeurteilung gelangte der Gutachter zum Schluss, dass beim Exploranden von einer hohen statistischen Rückfallwahrscheinlichkeit für Straftaten aus dem Bereich der Gewaltdelikte und allfälliger Sexualdelikte ausgegangen werden müsse. Für Drogen- und Eigentumsdelinquenz seien ebenso hohe statistische Rückfallraten bekannt.