14. Das Gutachten diagnostiziert beim Beschwerdeführer eine schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD: 10: F 60.2) mit deutlich ausgeprägten psychopathischen Zügen. Der Beschwerdeführer erzielte bei Anwendung der Psychopathy Checklist Revised nach Hare einen Wert von 31 Punkten und hat damit sowohl nach amerikanischem als auch nach europäischem Standard als «Psychopath»zu gelten (pag. 657). In somatischer Hinsicht leidet der Beschwerdeführer insbesondere unter einer schweren Lungenerkrankung (COPD, GOLD Stadium III; vgl. pag. 683).