11. Der Beschwerdeführer macht in Bezug auf das neu eingeholte Gutachten geltend, der Gutachter habe sich zur ursprünglich gestellten und nicht zur umformulierten Frage geäussert, weswegen das Gutachten zurückzuweisen sei. Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 4. Dezember 2015 sei zu berücksichtigen, dass die in den Jahren 1992/93 verübten Delikte mittlerweile mehr als 20 Jahre zurückliegen würden und der Beschwerdeführer auf den Philippinen mehrere Jahre deliktfrei gelebt habe. Weiter habe das Bundesgericht auch die schwere Lungenerkrankung betont.