Der Beschwerdeführer wurde von der Kommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KGS) bzw. von der späteren Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) insgesamt viermal als gemeingefährlich beurteilt, letztmals am 10. Januar 2011 (amtliche Akten ASMV pag. 547 ff., 673 ff., 987 ff., 1075 ff.). Eine erneute KoFako- Beurteilung ist gemäss Auskunft der AMSV vom 1. Dezember 2014 noch nicht eingeleitet (pag. 193). Daran hat sich, soweit ersichtlich, bis dato nichts geändert.