4. Die 1. Strafkammer hielt mit Beschluss vom 27. Januar 2016 an der in Aussicht gestellten Neubegutachtung fest, setzte Prof. Dr. med. D.________ / Dr. med. F.________ als Gutachter ein, und unterbreitete ihnen die Fragen gemäss Ziff. 1-9. Gleichzeitig wurde den Prozessbeteiligten Gelegenheit gewährt, allfällige weitere Fragen einzureichen (pag. 431 ff.). Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin die Streichung von Ziff. 8 des Fragenkatalogs (pag. 453). Die POM liess der Kammer ihrerseits Ergänzungsfragen zu kommen (pag. 457 ff.) und die Generalstaatsan-