Die POM nahm ihrerseits am 22. Januar 2016 Stellung und beantragte mit Verweis auf die entsprechenden Ausführungen der ASMV, das bestehende Gutachten sei ergänzen zu lassen. Sollte an der in Aussicht genommenen Erstellung eines neuen Gutachtens festgehalten werden, würden keine Einwände gegen den Gutachter bestehen, die POM schliesse sich zudem den Fragen der Generalstaatsanwaltschaft an (pag. 421 ff.).