2. Am 22. Dezember 2015 gab die Verfahrensleitung bekannt, dass Advokat Dr. B.________ als amtlicher Anwalt eingesetzt bleibe und beabsichtigt werde, beim Experten Prof. Dr. med. D.________ ein neues Gutachten einholen zu lassen. Die Verfahrensleitung gewährte den Prozessbeteiligten Gelegenheit, innert Frist zum beabsichtigten Vorgehen Stellung zu nehmen und allfällige Fragen einzureichen (pag. 404f.).