2. A.________ kann die Herausgabe von Kopien der legalen Daten auf den Datenträgern gemäss Ziff. 1 hiervor verlangen. 3. Die durch die Datenaussortierung entstehenden Kosten sind von A.________ zu tragen und im Umfang der beanspruchten Leistungen zu bevorschussen. Die unentschuldigte Nichtbezahlung des Kostenvorschusses wird als Verzicht auf die Datenaussortierung gewertet.