10 V. Strafzumessung Die Vorinstanz machte zunächst allgemeine Ausführungen zur Strafzumessung (pag. 420 f.) sowie zum Strafrahmen (pag. 421 f.) und mass dann die Strafe im vorliegenden Fall gestützt auf die konkreten Tat- und Täterkomponenten zu (pag. 422 ff.).