4. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Aufgrund der bloss beschränkten Berufung des Berufungsführers ist das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9. Oktober 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen, als: - der Berufungsführer von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen durch Herstellung eines kinderpornografischen Videos sowie durch Überlassen von kinderpornografischen Fotos und einem kinderpornografischen Video, freigesprochen wurde (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);