5. Gestützt auf Art. 4 hiervor werden die Akten des vorliegenden Verfahrens von Amtes wegen in Kopie an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich für digitale Forensik, weitergeleitet. 6. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG). 7. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt