2. zu 1/3 der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 4‘725.00 (inkl. Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung), ausmachend CHF 1‘575.00; 3. zu 1/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘500.00, ausmachend CHF 1‘500.00. 51 C. I. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. September 2015 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als: 1. E.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 01.02.2014 in Bern;