des Amtsmissbrauchs, begangen am 01.02.2014 in Bern z.N. von E.________ durch Legen der Wildleder-Felljacke in die Urinpfütze; und in Anwendung der Artikel 30, 34, 42, 44, 47, 49 Abs. 1, 312 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 StPO 50 verurteilt: 1. zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 2‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt;