von der Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, angeblich mehrfach begangen am 01.02.2014 in Bern z.N. von E.________ durch: 1. zu Boden Führen mittels Kniestoss; 2. Ausnützen der 3-Stundenfrist der polizeilichen Festnahme; unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 13‘037.10 für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren (2/3 des Honorars von Fürsprecher D.________); unter Auferlegung von 2/3 der auf ihn entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘725.00 (inkl. Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung), insgesamt ausmachend CHF 3‘150.00, an den Kanton Bern. III. C.________ wird schuldig erklärt: