unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 12‘559.10 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren (2/3 des gesamten Honorars von Rechtsanwalt Dr. B.________); unter Auferlegung von 2/3 der auf ihn entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘725.00 (inkl. Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung), insgesamt ausmachend CHF 3‘150.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: des Amtsmissbrauchs, mehrfach begangen am 01.02.2014 in Bern, z.N. E.________ durch: 1. zu Boden Drücken; 2. mehrmaliges durch den Urin ziehen; und in Anwendung der Artikel