A.________ wird freigesprochen von den Anschuldigungen 1. des Amtsmissbrauchs, angeblich mehrfach begangen am 01.02.2014 in Bern, z.N. von E.________, durch: 1. zu Boden Führen mittels Kniestoss; 2. Ausnützen der 3-Stundenfrist der polizeilichen Festnahme; 2. der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 01.02.2014 in Bern, z.N. von E.________; 3. der Unterlassung der Nothilfe, angeblich begangen am 01.02.2014 in Bern, z.N. von E.________;