177 Abs. 3 StGB). Der Beschuldigte 2 hat sich daher des Amtsmissbrauchs durch Legen der Jacke des Strafklägers in den Urin schuldig gemacht. 12.3 Rechtliche Subsumtion Amtsmissbrauch bezüglich des zu Boden drückens (Beschuldigter 1) Die Kammer geht wie dargelegt davon aus, dass der Beschuldigte 1 den Strafkläger in einer ersten Phase am Nacken packte und zu Boden drückte. Der Beschuldigte 1 drückte den Strafkläger im Nacken zu Boden. Dabei handelt es sich offensichtlich um einen körperlichen Zwang bzw. Gewalt.