12.2 Rechtliche Subsumtion Amtsmissbrauch bezüglich des Legens der Jacke in die Urinpfütze (Beschuldigter 2) Die Kammer geht wie dargelegt davon aus, dass der Beschuldigte 2 die Jacke des Strafklägers holte, um damit der Aufforderung, den Urin aufzuwischen, Nachdruck zu verleihen und den Strafkläger zum Aufwischen der Verunreinigung zu bewegen. Weiter ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte 2 die Jacke des Strafklägers schliesslich bewusst in den Urin legte. Die Verteidigung macht geltend, die dargelegte Handlung erfülle den Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht.