Diese Angabe bestätigte der Beschuldigte 1 gleichbleibend anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Der Beschuldigte 2 gab seinerseits an, der Strafkläger habe nicht nach ärztlicher Hilfe, sondern lediglich nach dem Weg zum Spital gefragt. Ausserhalb der Wache hätten sie ihm dann erklärt, wo sich das Inselspital und die Hirslandenklink beim Kurzzeitparking befinden würden. Der Beschuldigte 2 bestätigte, dass sich das Ganze ausserhalb der Wache abgespielt habe, und dass der Strafkläger nie nach der Ambulanz gefragt habe.