In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Frage einzugehen, ob der Strafkläger die Polizisten nach der Ambulanz bzw. nach einem Krankenhaus fragte und wie die beiden Beschuldigten auf diese Frage reagierten. Zunächst ist festzuhalten, dass der Strafkläger bis zur Hauptverhandlung zwar bestätigte, nach einem Spital bzw. einem Behandlungsort gefragt zu haben, erst anlässlich der Hauptverhandlung gab er jedoch an, darum gebeten zu haben, eine Ambulanz zu benachrichtigen.