Ihm war es daher nicht möglich, verschiedene Techniken und ihre Vor- und Nachteile lange zu vergleichen und abzuwägen, welche konkret am vorteilhaftesten wäre. Es dürfen daher an die Verhältnismässigkeit der Abwehrtechnik keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Die Polizei muss in der Lage sein, gegen sie gerichtete Angriffe mit einer geeigneten und üblicherweise praktizierten Technik abzuwehren. Dies ist vorliegend erfolgt. Der Beschuldigte 1 hat glaubhaft dargelegt, dass er von verschiedenen möglichen Techniken die in jenem Moment aus seiner Sicht zielführendste gewählte hatte (pag.