_ abgestellt werden. Demnach ist davon auszugehen, dass – nachdem die zwei Polizisten nach einer längeren Wartezeit erneut die Zelle des Strafklägers aufgesucht hatten – der Strafkläger mit Urin getränkte Papiertücher in den Händen hielt und diese zum Warteraum hinauswerfen wollte. Konkret beschrieb die Zeugin K.________: «Herr A.________ hielt Herrn E.________ und sie waren Kopf an Kopf. Herr C.________ war ca. 1, 1.5 Meter entfernt. Ich war vielleicht 5 Meter entfernt. Die Tücher flogen dann aus dem Warteraum.